Vorgesehen zum Löschen - Abfallbeförderernummer beantragen
Abfallbeförderer benötigen für das Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle eine Abfallbeförderernummer.
Beschreibung
Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.
Fristen
Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Detaillierte Informationen, welche Antragsunterlagen notwendig sind, erfahren Sie ebenfalls bei der GOES.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung AbfAEV),
- Nachweisverordnung (NachwV).
Weitere Informationen
Weitere Informationen s. unter Abfallrechtliches Nachweisverfahren
Regionale Hinweise
Sie möchten gerne Ihren Online-Ausweis aktivieren? Das geht ganz einfach über das Personalausweisportal. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post zu Ihnen nach Hause.
Ansprechpartner
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63780
E-Mail: umweltschutzamt[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php
Öffnungszeiten:
Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Abfallentsorgungsbehörde (uAB)
Kontakt herunterladen
+49 431 901-3775
+49 431 901-63780
umweltschutzamt[at]kiel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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