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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Vorgesehen zum Löschen - Abfallbeförderernummer beantragen

Vorgesehen zum Löschen - Abfallbeförderernummer beantragen

Abfallbeförderer benötigen für das Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle eine Abfallbeförderernummer.

Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.

 

An die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES).

GOES

 

Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.

 

Keine

 

Detaillierte Informationen, welche Antragsunterlagen notwendig sind, erfahren Sie ebenfalls bei der GOES.

 

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
  • Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV),
  • Nachweisverordnung (NachwV).

KrWG

ABfAEV

NachwV

 

Weitere Informationen s. unter „Abfallrechtliches Nachweisverfahren“

 

Regionale Hinweise

Sie möchten gerne Ihren Online-Ausweis aktivieren? Das geht ganz einfach über das Personalausweisportal. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post zu Ihnen nach Hause.

 


Ansprechpartner

Holstenstraße 104 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63780 E-Mail: umweltschutzamt[at]kiel.de Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php


Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Abfallentsorgungsbehörde (uAB)

Kontakt herunterladen
+49 431 901-3775
+49 431 901-63780
umweltschutzamt[at]kiel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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