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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Sporthalle, Sportplatz nutzen

Sporthalle, Sportplatz nutzen

Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

Regionale Hinweise

Das gilt ebenso für die Nutzung von Schulräumen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Regionale Hinweise

Für den häufigsten Fall, dass jemand eine Sportanlage (Sporthalle oder Sportplatz) außerhalb der Schul-/Unterrichtszeiten nutzen möchte, ist das Amt für Sportförderung der zuständige Ansprechpartner.

 

Sollten Sie eine Sportanlage oder einen Schulraum (Klassenzimmer, Aula, etc.) während der Schul-/ Unterrichtszeiten nutzen wollen, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Schulen.

 

Die Nutzung von Sporthallen ist für die Landeshauptstadt Kiel in einer Benutzungs- und Entgeltsordnung geregelt, siehe Link unter "Rechtsgrundlagen". Danach soll mindestens 21 Tage vorher die Antragstellung für die Nutzung der Sporthalle erfolgen. Außerhalb der Schulzeiten (generell ab 16:00 Uhr, kann aber variieren) und für das Wochenende sind Anträge von Vereinen, freien Gruppen und Verbänden beim Amt für Sportförderung zu stellen. Während der Schulzeiten kann es zu Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen kommen, die aber direkt mit der Schule vereinbart werden. Ansonsten sind die Sporthallen den Schulen in der Schulzeit vorbehalten.

Die Nutzung der Sportplätze ist in einer Platzordnung für die Sportplätze geregelt, ebenfalls über den Link bei "Rechtsgrundlagen" zu öffnen. Die Sportanlagen stehen montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr den Schulen, in der übrigen Zeit den Sportvereinen und anderen Sportgemeinschaften zur Durchführung ihres Sportbetriebes zur Verfügung. Ausnahmegenehmigungen werden vom Amt für Sportförderung erteilt.

Wenn Sie Schulräume nutzen möchten, dann beantragen Sie dies mindestens 14 Tage vor der gewünschten Nutzung formlos beim Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Eine Absage ist spätestens eine Woche vor der Nutzung notwendig.

Eine telefonische Beratung vor der Antragstellung wird empfohlen.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 

Regionale Hinweise

Die Landeshauptstadt Kiel möchte Ihnen möglichst optimale Sportmöglichkeiten bieten. Wir bitten Sie deshalb um eine Nachricht, falls Sie Beanstandungen zu den Kieler Sporthallen haben. Auch für Wünsche haben wir ein offenes Ohr und einen offenen Postkasten: Auf der Internetseite der Landeshauptstadt (siehe nachfolgenden Link) finden Sie ein entsprechendes Formular. Ihre Mitteilung wird direkt dem Amt für Sportförderung zugeleitet.

 


Ansprechpartner

Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62940 E-Mail: schulen[at]kiel.de


Montag 08:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Sporthallen und Sportplätze

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Schulen, Sachbereich Schulunterhaltung, Berichtswesen und Statistik

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2955
+49 431 901-61054 / +49 431 901-62940
Schulwesen[at]kiel.de


Sophienblatt 92-94 24114 Kiel
Fax: +49 431 901-62990 E-Mail: sportamt[at]kiel.de


Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

Sporthallen

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Sportförderung, Abteilung Sporthallen und Sportplätze

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2989 / +49 431 901-2969 / +49 431 901-2983
+49 431 901-62990
sportamt[at]kiel.de

Sportplätze

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Sportförderung, Abteilung Sporthallen und Sportplätze

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2990 / +49 431 901-2930
+49 431 901-62990
sportamt[at]kiel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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