Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt
Eine vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere anonym bleiben und ihr Kind gleich nach der Geburt abgeben möchte.
Beschreibung
Eine Schwangere, die bei der Entbindung ihre Identität nicht preisgeben und die ihr Kind nach der Geburt abgeben möchte (vertrauliche Geburt) hat Anspruch auf eine ausführliche Beratung.
Die persönlichen Daten werden durch die Beraterin vertraulich aufgenommen und sicher hinterlegt. Mit 16 Jahren kann das Kind die Identität der Mutter und damit seine Herkunft erfahren.
Zuständigkeit
- An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
- an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Rechtsgrundlage
§ 25 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Schwangerschaftskonfliktberatung finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
MSGWG Schwangerschaftsberatung
BMFSFJ - Schwangerschaftskonfliktberatung
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung
Ansprechpartner
Fleethörn 18-24
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-6666
E-Mail: sexuelle.gesundheit[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Schwangerschaftskonflikt - Sprechstunde
Telefonische Sprechstunde
Mittwoch & Freitag 9 -11 Uhr
Sprechstunde für Schwangere ohne Krankenversicherung
Sprechstunde
Montag & Donnerstag (nach Terminvereinbarung, telefonisch oder per Email)
Telefonsprechstunde
Dienstag 10 -12 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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