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Reisepass beantragen

Reisepass beantragen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Reisepass für Kinder

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
  • wird von einigen Staaten in der EU und weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungsklebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen untauglich ist,
  • kann nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind ausschließlich einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Beantragung des Reisepasses

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein.

Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.

Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Die unzuständige Passbehörde muss dafür eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie einen Zuschlag .

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

Kurztext

  • Reisepass Ausstellung
  • bei Einreise in Staaten außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig
  • deutscher Reisepass wird auf Antrag ausgestellt
    • muss persönlich beantragt werden
      • kann im Inland in einem Bürgeramt beantragt werden
      • kann im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragt werden
    • kann für jede Person jeden Alters, auch für Säuglinge und Kleinkinder, beantragt werden
  • Gültigkeit des Reisepasses verfällt vorzeitig, wenn
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Passfoto eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung des Wohnorts oder der Größe führen nicht zur Ungültigkeit
  • Voraussetzung:
    • deutsche Staatsbürgerschaft
    • es liegen keine Passversagungsgründe vor
  • erforderliche Unterlagen:
    • Identitätsnachweis wie zum Beispiel:
      • Reisepass
      • vorläufiger Reisepass
      • Personalausweis
      • vorläufiger Personalausweis
      • Kinderreisepas s
    • biometrisches Passfoto
    • bisheriger Reisepass, sofern vorhanden
    • ggfs. Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind:
      • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • alternativ kann der Reisepass im Expressverfahren oder, wenn bis zum Reiseantritt keine Zeit für ein ExpressBestellverfahren (in der Regel 3 Werktage) mehr bleibt, auch als vorläufiger Reisepass beantragt werden
  • zuständig:
    • Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
    • deutsche Vertretung im Ausland

 

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Regionale Hinweise

In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:

  • Rathaus
  • Stadtteilämter

 

Der Reisepass kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden, die hierfür die mitgeschickte ausgefüllte Vollmacht, ggf. den abgelaufenen Reisepass und ihre eigenen Ausweispapiere vorlegen muss. Die Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich beantragt werden.


 

 

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Bearbeitungsdauer

Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 10 bis 12 Werktage. Es kann jedoch insbesondere in der Urlaubszeit zu einer erhöhten Bearbeitungsdauer von 4-5 Wochen kommen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.

 

Ein Reispass kostet ab Vollendung des 24. Lebensjahres 70 Euro, bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 37,50 Euro.

 

Darüber hinaus werden folgende Gebühren für die Dokumente erhoben:

  • ein vorläufiger Reisepass 26 Euro

 

Abweichend hierzu gibt es zusätzliche Gebühren, die zu dem regulären Preis hinzuzurechnen sind, wenn

  • ein Reisepass mit erhöhter Seitenzahl (48 Seiten) gewünscht wird (+ 22 Euro)

 

oder ein Reisepass im Expressverfahren beantragt wird. (+ 32 Euro)

 

Für einen zweiten Reisepass sind Gebühren in derselben Höhe fällig.

 

  • Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel:
    • Reisepass
    • Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • biometrisches Passfoto
  • gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind:
    • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
  • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

 

Regionale Hinweise

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (nach Zuzug von außerhalb oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.

 

Das Foto muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von  45 mm x 35 mm - ohne Rand - sein, das den Anforderungen der Bundesdruckerei entspricht. Hierfür steht Ihnen im Standort Rathaus ein Fototerminal zur Verfügung. Dieser Service kostet zusätzlich 5 Euro und das Bild wird nur digital für den Reisepassantrag übermittelt.

 

Bei Eingebürgerten muss zusätzlich als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden, bei Spätaussiedlern ist der Registrierschein erforderlich.

 

Minderjährige: Minderjährige, für die der Reisepass ausgestellt werden soll, müssen bei der Antragsstellung persönlich anwesend sein. Bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern ist die Geburtsurkunde des Kindes und die Heiratsurkunde der Eltern vorzulegen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. 


Ordens- und Künstlername: Wenn jemand seinen Ordens- und Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, z. B. Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von Presseartikeln etc. nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht bzw. wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".

 

Reisepass nach Verlust/ Identitätsbescheinigung: Für den Fall, dass nach Verlust des alten Reisepasses ein neuer Pass beantragt wird, muss ein aktueller Personalausweis oder eine aktuell ausgestellte Geburtsurkunde und ein anderer Bürger mit Identitätsnachweis als Bürge mitgebracht werden. Wenn der letzte Pass in Kiel ausgestellt worden ist, dann ist eine Identifikation anhand des Passregisters möglich. 

 

Passrechtliche Ermächtigung/ Passunbedenklichkeitsbescheinigung: Für den Fall, dass der Reisepass von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden soll, ist eine Passunbedenklichkeitsbescheinigung oder passrechtliche Ermächtigung erforderlich. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob bei zuständiger Behörde Passversagungsgründe o. ä. vorliegen. Diese wird von der unzuständigen Behörde angefordert, wenn der/die Betroffene vorspricht. Bitte setzen Sie sich für diesen Fall einige Tage vorher mit der Meldebehörde in Verbindung. Für die Ausstellung des Reisepasses wird dann eine doppelte Gebühr erhoben. Eine passrechtliche Ermächtigung muss von der ausstellenden Behörde per Fax angefordert werden.

 

Für die Beantragung eines zweiten Reisepasses sind dieselben Unterlagen erforderlich. Hinzu kommt jedoch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit für den zweiten Reisepass geführt werden muss. Dies kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein, wenn der Antragsteller dienstlich viel reisen muss oder eine schlüssige Erklärung des Antragstellers (z.B. politische Gründe). Der zweite Reisepass ist nur 6 Jahre gültig.


 

 

§ 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)

§ 1 Passverordnung (PassV)

§ 15 Passverordnung (PassV)

Rechtsbehelf

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

 

Eine Spontansprechstunde für Pass- und Ausweisangelegenheiten gibt es im Rathaus von 09.00 bis 12.00 Uhr

 

Frühe Termine gibt es von 07.30 - 09.00 Uhr (am Vortag online buchbar)

 

Es ist nicht mehr möglich einen Kinderreisepass zu beantragen. Unter 16-Jährige beantragen einen Personalausweis oder Reisepass.

 


Ansprechpartner

Reichenberger Allee 2c 24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64852 E-Mail: ema[at]kiel.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

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Skandinaviendamm 299 24109 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de


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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


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Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


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Montag 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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