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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Naturschutz

Naturschutz

Naturschutz dient der Erhaltung und Wiederherstellung der Natur und Landschaft.

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.

Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

 

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG),
  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG),
  • Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO).

BNatSchG

LNatSchG

NatSchZVO

 

Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Schleswig-Holstein" finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Informationen zum Naturschutz in Schleswig-Holstein

 

Regionale Hinweise

1993 wurde der Umweltschutzfonds der Landeshauptstadt Kiel gegründet, der Kielerinnen und Kieler finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen für den Umweltschutz unterstützt. Anträge auf Förderung können nicht nur Umweltvereine und -verbände, sondern auch Sportvereine, Kleingruppen wie Kinderhorte oder Einzelpersonen, die Projekte im Umweltbereich durchführen, stellen. Umwelttechnische Verbesserungen können z. B. technische Umrüstungen zum Energiesparen bei Heizung und Wasser in Sportvereinen oder die Begrünung von Außenanlagen oder des Hinterhofes eines Vereinsgebäudes sein.


Gegenstand der Fördermaßnahmen sollen in erster Linie konkrete Umweltverbesserungen oder praktische Aktivitäten sein. Neben Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege sind z. B. auch Projekte zur Förderung des Umweltbewusstseins, Projekte der Umwelttechnologie und Projekte zur Energieeinsparung förderungswürdig. 


Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind formlos schriftlich zu stellen bei der Landeshauptstadt Kiel, Umweltschutzamt, Postfach 1152, 24099 Kiel. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0431/901-3763 oder per E-Mail unter umweltschutzamt[at]kiel.de. Die genauen Förderungsrichtlinien können Sie dem untenstehenden Link entnehmen.   

 


Ansprechpartner

Holstenstraße 104 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63780 Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php


Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Untere Naturschutzbehörde (uNB), Arten- und Biotopschutz

Kontakt herunterladen
+49 431 901-3782
+49 431 901-63780
umweltschutzamt[at]kiel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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