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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Lärmschutz

Lärmschutz

Vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm werden Sie durch entsprechende Regelungen und Maßnahmen geschützt.

Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen und Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.

Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.

Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es

  • um Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit Privathaushalten, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten,
  • um die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten oder
  • um die Aufstellung von Lärmaktionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung geht.

An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), wenn es um Lärmprobleme im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe) geht.

 

Regionale Hinweise

Bei der Stadtverwaltung Kiel ist für die Anzeige von Nachbarschaftslärm das Ordnungsamt, Sachbereich Allgemeine Gefahrenabwehr, Allgemeine Ordnungswidrigkeiten, zuständig. Bei Gaststättenlärm wenden Sie sich bitte an die Gewerbeabteilung, Sachbereich Gaststättengewerbe, Spielhallen. 


Bei Fragen zur Lärmminderungsplanung, anlagenbezogenen Lärmschutz und für eine allgemeine Beratung bei Umgebungslärm wenden Sie sich bitte an das Umweltschutzamt. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen und Hinweise zum Thema Umgebungslärm, Lärmkarten und Lärmaktionsplan.

 

 

  • Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm,
  • Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG),
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm,
  • Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG).

BImSchG

TA-Lärm

FluLärmG

Lärmschutz Landesportal

 

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein", sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

Umgebungslärmrichtlinie

Lärmbelastungen

BMUV - Lärmschutz

 


Ansprechpartner


Tel: +49 431 901-2067 Fax: +49 431 901-62070 E-Mail: bordellaufsicht[at]kiel.de

Postanschrift: Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel


Montag 08:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.


Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Umweltplanung, -koordinierung, Immissionsschutz (Lärm), Umweltinformation


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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