Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.
Kurztext
- Gehwegüberfahrten Herstellung
- Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
- Der Bau einer Gehwegüberfahrt muss genehmigt werden.
- Zuständig:
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Regionale Hinweise
Wenden Sie sich an den Mitarbeiter Bezirk Ost (siehe Kontaktdaten, rechts).
Fristen
- Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
- Der Antrag wird geprüft.
- Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
Voraussetzungen
Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Kosten
Sie tragen die Kosten für den Bau der Gehwegüberfahrt.
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein
erforderliche Unterlagen
- Antrag, sofern vorhanden
- Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)
Regionale Hinweise
- Angaben über die Tiefbaufirma werden erst nach dem Zustellen des Bewilligungsbescheides nötig
- Fotos der gewünschten Zufahrt
- Antrag auf Herstellung oder Änderung der Grundstückszufahrt (einen Vordruck finden Sie, wenn Sie den nachfolgenden Link folgen)
verwandte Vorgänge
- Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
- Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen
- Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
Ansprechpartner
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel: 0431 3830
Fax: 0431 383-2754
E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de
Knooper Weg 99-105
24116 Kiel
Fax: +49 431 901-64369
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.30 - 13 Uhr
Donnerstag 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Bezirk Ost I
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Betrieb und Unterhaltung
Kontakt herunterladen
+49 431 901-7341
+49 431 901-67340
tiefbauamt[at]kiel.de
Bezirk West I
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+49 431 901-67330
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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