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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Hausschlachtungen

Hausschlachtungen

Wer Hausschlachtungen vornehmen möchte, muss über die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten für den eigenen häuslichen Verbrauch. Voraussetzung ist, dass derjenige, der die Tiere schlachtet, über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

Bei der Hausschlachtung unterliegen als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Schweine, Pferde oder andere Huftiere, die Träger von Trichinen sein können, sind zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.

Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter oder Amtstierärzte).

 

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Die Adressen der Veterinärämter in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Lebensmittelsicherheit

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Schulstraße 6 24143 Kiel
Tel: +49 431 901-2090 Fax: +49 431 901-62088 E-Mail: Lebensmittelueberwachung[at]kiel.de


Öffnungszeiten nach Vereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
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