Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Beschreibung
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
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Ansprechpartner
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24103 Kiel
Tel: +49 431 901-1110
Fax: +49 431 901-62321
E-Mail: ordnungsamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Dienstags von 08.30 - 13.00 Uhr und
donnerstags von 8.30 - 13.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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