Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Beschreibung
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
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- Zoo-Genehmigung beantragen
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Ansprechpartner
Tel: +49 431 901-1110
Fax: +49 431 901-62321
E-Mail: ordnungsamt[at]kiel.de
Postanschrift: Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
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Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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