Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
Wer für einen kurzen Zeitraum einen Gaststättenbetrieb aufnehmen möchte (z.B. im Rahmen eines Volksfestes), benötigt eine vorübergehende Erlaubnis.
Direkt online beantragen:
Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / GestattungBeschreibung
Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses (z.B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (z.B. Ausschankwagen, Bierzelt) aufzunehmen? Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
Diese Erlaubnis ist nur bei einem erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Sie benötigen die Erlaubnis nicht, wenn Sie ausschließlich
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreichen.
Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der Ihr gestattetes Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Regionale Hinweise
Da es sich nach § 12 GastG um eine Ermessensentscheidung handelt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erteilung einer Gestattung. Es kann alternativ - auf Antrag - geprüft werden, ob eine befristete Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 GastG erteilt werden kann.
Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig. Die Behörde kann die Erlaubnis nur ausstellen, wenn die Prüfung abgeschlossen werden konnte.
Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung steht ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Regionale Hinweise
Der elektronische Antragsassistent wird vom Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt. Die so gestellten Anträge werden an das zuständige Ordnungsamt weitergeleitet.
Fristen
Keine
Regionale Hinweise
Bei einem Ausschank in Gebäuden oder in Zelten muss der Antrag mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung vollständig vorliegen. In allen anderen Fällen sollte der vollständige Antrag eine Woche vor der Veranstaltung vorliegen.
Kosten
Derzeit fallen gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro an.
Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Über notwendige Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Regionale Hinweise
Folgende Angaben und Unterlagen sind für Veranstaltungen in Zeltbetrieben oder innerhalb von Gebäuden erforderlich:
- 4 maßstabsgerechte Lagepläne
- 4 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Nettofläche des Zeltes bzw. des Gastraumes/ der Gasträume mit Einzeichnung der Bestuhlung und sonstigen Möblierung und Nutzung (z.B. Garderobe, Bühne) (Maßstab 1:100)
- 4 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Bruttofläche des Zeltes bzw. des Gastraumes/ der Gasträume (Maßstab 1:100)
In die Zeichnungen sind alle Notausgänge/ Rettungswege einzuzeichnen und mit der Notausgangs-/Rettungswegbreite zu versehen. Eine ausführliche Prüfung bleibt vorbehalten.
Rechtsgrundlage
- § 12 Gaststättengesetz (GastG),
- § 56 Abs.3 b Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.8 - VwGebV.
Weitere Informationen
Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.
Regionale Hinweise
Besonderheiten zur Kieler Woche 2024
Die Gebühr für eine Gestattung für einen einfachen Ausschank-Stand im Freien zur Kieler Woche beträgt 174,00 Euro, für einen Betrieb in Zelten oder in Gebäuden beträgt die reguläre Gebühr 290,00 Euro. Alle Erlaubnisse müssen rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes im Ordnungsamt, Fabrikstraße 8-10, 24103 Kiel, Zimmer 102, abgeholt werden.
Während der Kieler Woche gelten für die Kieler-Woche-Standbetreiber*innen zusätzliche Öffnungszeiten:
- Mittwoch, den 19.06.2024 von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag, den 20.06.2024 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag, den 21.06.2024 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Aus technischen Gründen sind lediglich Zahlungen per EC-Karte und Geheimnummer möglich. Für alle Bürger*innen, die ihre Gebühren nur in bar zahlen können, ist dies im Rathaus (Fleethörn 9, 24103 Kiel, Eingang Rathausplatz / Bereich Einwohnerangelegenheiten) möglich. Bitte planen Sie in diesem Fall mehr Zeit für die Abholung Ihrer Erlaubnis ein!
Bitte stellen Sie Ihren Antrag - insbesondere bei einem Ausschank in Zelten oder Räumlichkeiten- rechtzeitig, damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung und ggf. Abstimmungen vorhanden ist. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für Erlaubnisse für den Ausschank in Zelten oder in Räumlichkeiten vier Wochen beträgt.
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Tel: +49 431 901-2067
Fax: +49 431 901-62070
E-Mail: bordellaufsicht[at]kiel.de
Postanschrift: Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66