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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Fischereischein ausstellen bei Verlust

Fischereischein ausstellen bei Verlust

Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.

Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.

Kurztext

  • Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
  • Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
  • Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler einen Fischereischein beantragen wollen.

Oder an eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL), wenn Sie Berufsfischerin/Berufsfischer sind.

 

Sie sind bereits Inhaber*in eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.

Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie z.B. durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.

Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

Die Gebühren für die Ersatzausstellung betragen 10,-EUR.

 

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
  • Personalausweis.

 

Regionale Hinweise

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Prüfungszeugnis
  • Lichtbild

 

Bitte nutzen Sie die Online-Formulare, die unter Formulare und Merkblätter zu finden sind. Dies spart nicht nur wertvolle Zeit vor Ort, sondern ermöglicht den Mitarbeiter*innen des Hafenamtes auch eine schnellere Bearbeitung Ihres Anliegens.

 

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Berufs- und Angelfischerei

 

Regionale Hinweise

Sie müssen grundsätzlich persönlich im Hafenamt erscheinen oder Sie können eine Person bevollmächtigen.

 

Bitte nutzen Sie die anliegenden Online-Formulare. Dies spart nicht nur wertvolle Zeit vor Ort, sondern ermöglicht den Mitarbeiter*innen des Hafenamtes auch eine schnellere Bearbeitung Ihres Anliegens.

 

Füllen Sie die relevanten Formulare online aus, drucken Sie die ausgefüllten Anträge aus und bringen Sie die Ausdrucke zu Ihrem Termin mit.

 


Ansprechpartner


Öffnungszeiten des Hafenamtes für Fischereiangelegenheiten:

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
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