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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

Mit Hilfe des digitalen Kontrollgerätes werden Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet.

Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01. Mai 2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die

  • zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie
  • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich der Fahrerin/des Fahrers - zu befördern.

Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jede Fahrerin/jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).

Folgende Daten sind ablesbar:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers,
  • Führerscheinnummer,
  • Nationalität des ausstellenden Staates,
  • Gültigkeitsdauer (von/bis),
  • Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob die Fahrerin/der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist),
  • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand),
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen.

Voraussetzungen:
Die Antragstellerin/der Antragsteller soll ihren/einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben beziehungsweise ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
Die Fahrerkarte können nur Inhaberinnen/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt in deren/dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.

Die Fahrerkarte kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, mindestens jedoch 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit, neu beantragt werden.

 

Regionale Hinweise

  • Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen werden zu unseren Öffnungszeiten bearbeitet. Dafür ist jedoch ausnahmslos eine vorherige Online-Termin-Vergabe unter www.kiel.de/terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie den Termin rechtzeitig.
  • Wenn Sie online keinen Termin vereinbaren können: Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 901 2800 oder per E-Mail an Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de.

 

Die Bearbeitungszeit beträgt 1 - 2 Wochen.

 

Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

Regionale Hinweise

Es werden Gebühren in Höhe von 37,00 Euro erhoben (diese Gebühr entsteht sowohl für die Erstausstellung als auch für die Verlängerung einer Fahrerkarte).

 

  • EU-Kartenführerschein (bei Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis) oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung),
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung,
  • Biometrisches Lichtbild neuen Datums, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt.

 

Regionale Hinweise

Die Fahrerkarte muss persönlich beantragt werden (persönliches Erscheinen).

Bei Verlängerung einer Fahrerkarte ist zusätzlich die ungültig werdende Fahrerkarte vorzulegen.

Bei Diebstahl oder Verlust einer Fahrerkarte sind Sie verpflichtet, unverzüglich eine Ersatzkarte zu beantragen. Zuätzlich zu den o.g. Unterlagen ist bei Diebstahl eine Bestätigung über die bei der Polizei erstattete Anzeige, bei Verlust eine schriftliche Erklärung bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Gebühren entstehen in gleicher Höhe wie bei der Erstausstellug.

Über Fahrten in der Zeit bis zum Erhalt der Ersatzkarte sind eigene Aufzeichnungen zu fertigen un die Verlusterklärungen mitzuführen.

 

Informationen zum Kontrollgerätekartenregister sowie zum digitalen EG-Kontrollgerät finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

KBA

 


Ansprechpartner

Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800 Fax: +49 431 901-62004 E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Montag 07:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.

Buchstabe A - B

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe C - G

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe H und K

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe I und J und Nachuntersuchungen

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe L - N

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe O - P

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe Q - S

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe T - Z

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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