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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.
Zu solchen Maßnahmen gehören:

  • Straßenbaumaßnahmen
  • das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien
  • Umzüge
  • Veranstaltungen

Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren.

Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,

  • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
  • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und
  • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen.

Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden. Zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei der vollständigen oder teilweisen Sperrung einer Fahrbahn. Sie ist auch dann nötig, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.

Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

Kurztext

  • Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis
  • unterscheidet folgende Verkehrsraumeinschränkungen:
    • Baumaßnahmen
    • Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel Container, Schuttablagerungen
    • Veranstaltungen
  • eine Erlaubnis der Verkehrsraumeinschränkung wird bei Einschränkung und Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsraum benötigt
  • eine Verkehrsraumeinschränkung erfordert eine verkehrsrechtliche Anordnung, diese enthält Auflagen und Bedingungen
  • bei einer Havarie (Notmaßnahme) kann sich direkt an die zuständige Polizeistelle gewendet werden
  • zuständig: örtliche Straßenverkehrsbehörde

 

Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreis oder Bundesverwaltung (Straßenbaubehörde).


Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bau- oder Ordnungsamt) in Verbindung zu setzen.

 

Regionale Hinweise

Wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Abt. Straßenverkehrsbehörde, wenn Sie eine Baustellenanordnung (Haltverbot, Verkehrsraumeinschränkung) benötigen. Zuständig für die Genehmigung einer Baustelleneinrichtungsfläche (Sondernutzung, Bauschuttcontainer) ist das Tiefbauamt.

 

Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

  • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
  • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
  • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
  • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
  • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
  • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Voraussetzungen

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
  • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.

 

Regionale Hinweise

Für Container (Bauschutt) bitte den Antrag Baustelleneinrichtung nutzen.

 

 

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
  • maßstabsgerechter Lageplan
  • gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
  • optional: Verkehrszeichenplan
  • optional: Umleitungsplan
  • optional: Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
  • optional: Signallage/Signalzeichenplan

 

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

Regionale Hinweise

Den Antrag auf Baustelleneinrichtung bitte auch für Container verwenden.

 

 


Ansprechpartner

Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Fax: +49 431 901-62008 E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de


Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr
Mi 07:30 - 12:00 Uhr
Do 07:30 - 17:00 Uhr
Fr 07:30 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde


Fleethörn 9 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62657 E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de


Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

2273 Schadensregulierungen, Sondernutzung Baustelleneinrichtung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen


Fleethörn 9 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62657 E-Mail: tiefbauamt-sondernutzungen[at]kiel.de


Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

2273 Schadensregulierungen, Sondernutzung Baustelleneinrichtung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Verwaltung der Straße, Wege und Plätze, Vertragsmanagement


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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