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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein eigenständiger, unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (Daueraufenthalt-Richtlinie) geregelt. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis ermöglicht sie die Mobilität innerhalb der meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Seit 1. September 2011 werden diese Aufenthaltserlaubnisse in der Regel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) – im Scheckkarten-Format – ausgestellt. Darin werden u.a. auch biometrische Merkmale (1 Lichtbild, 2 Fingerabdrücke) gespeichert. Darüber hinaus kann der eAT – optional – zusätzlich als elektronischer Identitätsnachweis (eID) im Zuge von E-Government und E-Business sowie zur elektronischen Signatur genutzt werden.

 

Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.

 

Regionale Hinweise

Vorsprachen in der Zuwanderungsabteilung Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. Sie können Ihren Terminwunsch per Mail an zuwanderungsabteilung[at]kiel.de senden. Bitte geben Sie in der E-Mail möglichst Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Grund des Terminwunsches an.

 

Welche Person für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

 

Visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen. Das gleiche gilt für die Verlängerung bereits erteilter Aufenthaltserlaubnisse.

Von der Visumspflicht befreite Ausländerinnen und Ausländer müssen den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise beziehungsweise spätestens innerhalb von drei Monaten beantragen.

 

Nach § 44a AufenthV sind Gebühren in Höhe von 109 €uro zu erheben. Für die Titelversagung darf hingegen nach § 69 Abs. 7 AufenthG höchstens die Hälfte der Gebühr erhoben werden.
Auskunft hierüber erteilt die zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde im Einzelfall.

 

Neben einem formlosen schriftlichen Antrag sind Unterlagen vorzulegen, mit denen das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen nachgewiesen wird.
Hierzu gehören neben ausreichenden Deutschkenntnissen auch die Sicherung des Lebensunterhalts. Zudem sind Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung, eine angemessene Altersversorgung sowie der seit mindestens fünf Jahren währende ununterbrochene Besitz eines Aufenthaltstitels im
Bundesgebiet.
Die zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde erteilt hierzu Auskunft im jeweiligen Einzelfall.

 

Weitere Informationen zum eAT finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)

 


Ansprechpartner


Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Hinweis: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Nutzen Sie für Terminbuchungen in einigen Anliegen gerne die Online-Buchung (siehe verlinkte Hinweise FAQ Immigration Office)
Sie erreichen die Zuwanderungsbehörde auch außerhalb der Terminsprechstunden im Service Point. Dieser hat wie folgt geöffnet:
Montag, Dienstag und Mittwoch 8.30 - 15 Uhr, Donnerstag 8.30 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr, Freitag 8.30 - 13 Uhr.

0431-901-5866 Buchstabe Aa - Ak, Ma (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-5866
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 106

901-4234 Buchstabe Ala – Alo (Nachname

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

Kontakt herunterladen
0431 901-4234
0431 901-62079
Zimmer: E 111

0431-901-4227 Buchstabe Als, G (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-4227
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 105

0431-901-5271 Buchstabe Am - Ar, H, Sb - Se (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-5271
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 106

0431-901-4256 Buchstabe Apl-Alr, Alt-Alz, N, O, Ö/Oe, San-Saz (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-4256
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de

0431-901-5270 Buchstabe As - Ay, K (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-5270
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 110

0431-901-4240 Buchstabe Az, I, R, Si - Sz, X (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-4240
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 101

0431-901-4258 Buchstabe B, U, Y (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-4258
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 114

0431-901-4263 Buchstabe C, Z (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-4263
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 115

0431-901-4233 Buchstabe D, Mb - Mn, Mp - Mz, Sf - Sh (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-4233
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 105

0431-901-5285 Buchstabe E, F, Mo, Q, W (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-5285
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 110

0431-901-4255 Buchstabe J, P (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-4255
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 121

0431-901-4242 Buchstabe L, Saa - Sam, T, V (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-4242
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 101


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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