Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
Regionale Hinweise
Informationen zur Erstausstellung bei Geburten finden Sie hier: Info Geburtsurkunde
Zuständigkeit
An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Fristen
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Regionale Hinweise
Die Geburtenabteilung (für Neugeborene) des Standesamtes Kiel beurkundet beim Einreichen bzw. Vorliegen vollständiger Unterlagen Geburtsurkunden innerhalb von 1 bis 2 Tagen.
Die Unterlagen sind entweder per Post an das Standesamt zu senden oder können in den Hausbriefkasten vor Ort eingeworfen werden. Nicht per Email oder Fax.
Nach Beurkundung werden den Eltern die Urkunden zugeschickt.
Bei fehlenden Unterlagen werden die Eltern kontaktiert.
Die Geburtenabteilung (für Neugeborene) ist während der Öffnungszeiten unter der allgemeinen Telefonnummer 0431/901-5055 (Ringschaltungsnummer) zu erreichen.
Kosten
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden 15 Euro erhoben. Die zweite und jede weitere beantragte Ausgabe kosten 7,50 Euro. Zusätzlich werden drei kostenfreie Geburtsurkunden für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse ausgehändigt. Die kostenlose Bescheinigung für kirchliche Zwecke gibt es seit dem 01.05.2014 nicht mehr.
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.
Ansprechpartner
Fleethörn 26
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-5055
E-Mail: Namensaenderung[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnertag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Geburten und Sterbefälle
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5055
Geburten[at]kiel.de
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Geburten und Sterbefälle
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2376
+49 431 901-62747
geburten[at]kiel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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