Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Weitere Informationen
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Ansprechpartner
Rathausmarkt 7
24119 Kronshagen
Tel: 0431 5866-159
Fax: 0431 5866-200
E-Mail: buergerbuero[at]kronshagen.de
Web: www.kronshagen.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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