Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Rathausmarkt 7
24119 Kronshagen
Tel: 0431 5866-701
Fax: 0431 5866-200
E-Mail: bauamt[at]kronshagen.de
Web: www.kronshagen.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
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Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66