Emissionen / Immissionen: Duldung, Schutz
Als Nachbar einer Anlage, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, sofern Sie hiervon nicht/nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Beschreibung
Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Wie viel Beeinträchtigung Sie hinnehmen müssen, richtet sich in der Regel danach, ob eine erhebliche Belästigung, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren vorliegen oder nicht (zum Beispiel bei Fabriklärm in der Nachbarschaft von Industriestandorten oder Schadstoffemissionen aus Industriebetrieben).
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt zum Beispiel vor, wenn die Immissionswerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) oder der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) nicht überschritten und an den Anlagen die Emissionswerte zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Dabei werden an genehmigungsbedürftige Anlagen höhere Anforderungen gestellt als an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
Zuständigkeit
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die immissionsschutzrechtliche Überwachung von Privathaushaltungen, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten sowie für die nicht nach dem Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen Anlagen der Land- und Forstwirtschaft geht.
- An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), wenn es um die Überwachung von gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe; immissionsschutzrechtliche Genehmigungen) geht.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise und Erläuterungen im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Immissionsschutz, Klimaschutz, Erneuerbare Energien
Ansprechpartner
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift: 24171 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66