Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000
Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Herr Andreas Kock
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Hauptamt
Kontakt herunterladen
+49 4340 409-001
a.kock[at]amt-achterwehr.de
Herr Marc Reiser
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Hauptamt
Kontakt herunterladen
+49 4340 409-002
m.reiser[at]amt-achterwehr.de
Zimmer:
23
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
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