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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Abschluss des Landpachtvertrages melden

Abschluss des Landpachtvertrages melden

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

 

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

 

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:

  • Verpächter,
  • Pächter,
  • Grundstücksbezeichnung,
  • Pachtzeit,
  • Pachtpreis

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Abgeschlossener Landpachtvertrag beziehungsweise Änderungen, mit Angabe des Absenders

 

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr


Außenstelle Melsdorf
Rotenhofer Weg 1 24109 Melsdorf
Tel: +49 4340/409-000 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de

Postanschrift: Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Wichtiger Hinweis:

Besuche vor Ort sind vorher abzustimmen.

Herr Reiser

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Außenstelle Melsdorf

stellv. Abteilungsleiter
Abteilung 0 - Hauptamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-002
+49 4340/409-329
m.reiser[at]amt-achterwehr.de
Etage: Obergeschoss


Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000 Fax: +49 4340 409-329 E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Herr Andreas Kock

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Hauptamt

Herr Marc Reiser

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Hauptamt


Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0 Fax: +49 4347 704-116 E-Mail: Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html


Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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24768 Rendsburg

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