Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Kurztext
- Personalausweis Ausstellung vorläufig
- vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
- Antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte.
- Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
- Kosten:
- 10,00 EUR
- 13,00 EUR Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fristen
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Weitere Informationen
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000
Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Frau Monika Heit
Mitarbeiter Amt Achterwehr
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
+49 4340/409-121
+49 4340/409-329
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
09
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-555
Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Frau Sophie-Marie Bernhardi
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
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+49 4340 409-122
s.bernhardi[at]amt-achterwehr.de
Zimmer:
09
Frau Monika Heit
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
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+49 4340 409-123
m.heit[at]amt-achterwehr.de
Zimmer:
17
Frau Isabell Tietz
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
Kontakt herunterladen
+49 4340 409-123
i.tietz[at]amt-achterwehr.de
Zimmer:
09
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-555
Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Frau Melanie Benthien
Mitarbeiter Einwohnermeldeamt
Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
Kontakt herunterladen
+49 4340/409-122
+49 4340/409-329
m.benthien[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
09
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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