Reisepass: Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.
Beschreibung
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).
Fristen
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.
erforderliche Unterlagen
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
- gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
Weitere Informationen
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des Visa-Waiver-Programms. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000
Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Frau Monika Heit
Mitarbeiter Amt Achterwehr
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
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+49 4340/409-121
+49 4340/409-329
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
09
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-555
Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Frau Sophie-Marie Bernhardi
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
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+49 4340 409-122
s.bernhardi[at]amt-achterwehr.de
Zimmer:
09
Frau Monika Heit
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
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+49 4340 409-123
m.heit[at]amt-achterwehr.de
Zimmer:
17
Frau Isabell Tietz
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
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+49 4340 409-123
i.tietz[at]amt-achterwehr.de
Zimmer:
09
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-555
Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Frau Melanie Benthien
Mitarbeiter Einwohnermeldeamt
Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
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+49 4340/409-122
+49 4340/409-329
m.benthien[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
09
Frau Isabell Tietz
Mitarbeiter Einwohnermeldeamt
Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
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04340409-123
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
10
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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