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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Meldepflicht

Meldepflicht

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Umzug ins Ausland erforderlich.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- beziehungsweise abmelden.
Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden.
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z.B. Nebenwohnung) aufgeben.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt).

 

Keine

 

  • Personalausweis oder
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder
  • gegebenenfalls andere Urkunde zur Identität.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung

 

§§ 17, 23 und 54 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG).

§§ 17 ff. BMG

 

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Darüber hinaus kann Ihnen eine Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro nach § 54 Abs. 3 BMG drohen.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Frau Sophie-Marie Bernhardi

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-122
+49 4340/409-329
sophie-marie.bernhardi[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 09

Frau Monika Heit

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-121
+49 4340/409-329
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 09


Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-555 Fax: +49 4340 409-329 E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Frau Sophie-Marie Bernhardi

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt

Frau Monika Heit

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt

Frau Isabell Tietz

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt


Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-555 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Frau Isabell Tietz

Mitarbeiter Einwohnermeldeamt

Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt

Kontakt herunterladen
04340409-123
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 10


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

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