Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen beziehungsweise übernommen werden.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen beziehungsweise übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen beziehungsweise übernommen.
Zuständigkeit
Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
Fristen
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000
Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Frau Alkoudsi
Mitarbeiter Amt Achterwehr
Sozial- und Wohngeldamt
Abteilung 0 - Hauptamt
Kontakt herunterladen
+49 4340/409-015
+49 4340/409-329
sozialamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
19
Herr Holm
Mitarbeiter Amt Achterwehr
Sozial- und Wohngeldamt
Abteilung 0 - Hauptamt
Kontakt herunterladen
+49 4340/409-013
+49 4340/409-329
sozialamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
19
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000
Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: finanzabteilung[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000
Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Frau Roula Alkoudsi
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt
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+49 4340 409-015
r.alkoudsi[at]amt-achterwehr.de
Herr Jan-Henrik Holm
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt
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+49 4340 409-013
jan-henrik.holm[at]amt-achterwehr.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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