Bürgermeisterin oder Bürgermeister: ehrenamtlich
Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister repräsentiert die Gemeinde und ist Vorsitzende oder Vorsitzender der Gemeindevertretung.
Beschreibung
Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister ist neben der Gemeindevertretung beziehungsweise der Stadtvertretung ein Organ der Gemeinde. Sie oder er wird von der Gemeindevertretung gewählt und hat den Vorsitz der Gemeindevertretung.
Zu den Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gehören unter anderem:
- Vorsitz in der Gemeindevertretung,
- die Repräsentation der Gemeinde bei öffentlichen Anlässen,
- die ihr oder ihm von der Gemeindevertretung übertragenen Entscheidungen,
- die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, soweit keine gesetzliche Zuständigkeit es Amtes besteht,
- die Ausfertigung von Satzungen .
Ehrenamtlich verwaltete Gemeinden haben keine eigene Verwaltung und gehören daher in der Regel einem Amt an. Das Amt bereitet im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und ist für die weiteren Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde zuständig. Gehört die Gemeinde keinem Amt an, werden ihre Verwaltungsgeschäfte durch eine andere Kommune erledigt.
In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit über 4000 Einwohnerinnen und Einwohner kann die Gemeindevertretung beschließen, dass eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt wird. Die Gemeinde bleibt ehrenamtlich verwaltet; die Verwaltungsgeschäfte werden wie bei allen anderen ehrenamtlichen Gemeinden durch das Amt oder durch die von der Gemeinde in Anspruch genommene Kommune erledigt.
Wenn die ehrenamtlich verwaltete Gemeinde oder Stadt eigenes Personal hat, etwa in einer Kindertagesstätte oder in einem Bauhof, ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister deren Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter.
Zuständigkeit
Die Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde werden durch das Amt oder durch die von der Gemeinde in Anspruch genommene Kommune erledigt.
Fristen
Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister wird von der Gemeindevertretung für die Dauer der ihrer Wahlzeit gewählt.
Voraussetzungen
Ehrenamtlich verwaltete Gemeinden haben im Regelfall weniger als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Ansprechpartner
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000
Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Herr Andreas Kock
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Hauptamt
Kontakt herunterladen
+49 4340 409-001
a.kock[at]amt-achterwehr.de
Herr Marc Reiser
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Hauptamt
Kontakt herunterladen
+49 4340 409-002
m.reiser[at]amt-achterwehr.de
Zimmer:
23
Frau Kristina Schicker
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Hauptamt
Kontakt herunterladen
+49 4340 409-004
k.schicker[at]amt-achterwehr.de
Zimmer:
6
Frau Carina Voß
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Hauptamt
Kontakt herunterladen
+49 4340 409-003
c.voss[at]amt-achterwehr.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66