Vorgesehen zum Löschen - Abfallbeförderernummer beantragen
Abfallbeförderer benötigen für das Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle eine Abfallbeförderernummer.
Beschreibung
Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.
Fristen
Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Detaillierte Informationen, welche Antragsunterlagen notwendig sind, erfahren Sie ebenfalls bei der GOES.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung AbfAEV),
- Nachweisverordnung (NachwV).
Weitere Informationen
Weitere Informationen s. unter Abfallrechtliches Nachweisverfahren
Ansprechpartner
Munketoft 14
24937 Flensburg
Tel: 0461 85-2975
Fax: +49 461 85-2974
E-Mail: abfallbehoerde[at]flensburg.de
Web: flensburg.de/Abfallentsorgung-Untere-Abfallentsorgungsbeh%C3%B6rde-UAB-
Postanschrift: 24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung
Mo.-Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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