Standplatzgenehmigung
Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung.
Direkt online beantragen:
Standplatzgenehmigung Standplatzgenehmigung § 69 Gewerbeordnung (Dataport)Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
erforderliche Unterlagen
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
- Reisegewerbekarte oder
- Sondernutzungserlaubnis.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Schleswiger Str. 66
24941 Flensburg
Tel: 0461 85-0
Fax: 0461 85-2992
E-Mail: ordnungsverwaltung[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/Leben-Soziales/Einwohnerservice/Ordnungsverwaltung
Postanschrift: 24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Mo, Di, Do, Fr
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag
14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Schleswiger Straße 76
24941 Flensburg
Tel: 0461 85-1000
Fax: 0461 85-2899
E-Mail: info[at]tbz-flensburg.de
Web: www.tbz-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Kundenzentrum
Montag - Mittwoch 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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