Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.
Beschreibung
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Kurztext
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
- Zuständig:
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
Zuständigkeit
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
Fristen
In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Es wird empfohlen, sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
verwandte Vorgänge
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Energieversorgung: Geschlossene Verteilernetze (Objektnetz / Industrie- oder Werknetze) - Genehmigung
- Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum innerhalb von Ortschaften beantragen
Ansprechpartner
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle[at]sozmi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift: 24170 Kiel
Rathausplatz 15
24937 Flensburg
Tel: 0461 85-1526
Fax: 0461 85-1265
E-Mail: kindertagesbetreuung[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/kindertagesbetreuung
Postanschrift: 24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
nur nach Terminvereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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