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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Stundungsangelegenheiten

Stundungsangelegenheiten

Forderungsmanagment

Antrag auf Stundung gemäß bestehender Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek

 

Die Voraussetzungen für eine Stundung sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass in der Gemeinde Oststeinbek geregelt.

 

Zur Prüfung einer Stundung sind nachfolgende Unterlagen des Schuldners vorzulegen:

- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (b. Angestellten)
- Jahresabschluss der vorangegangenen Jahres sowie aktuelle Betriebswirtschaftliche 
  Auswertungen (b. selbständigen Personen bzw. Firmen)
- aktuelle Selbstauskünfte gem. Vordruck
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- Angebote für Sicherheite (ab mind. 5.000 € Ratenzahlungsbetrag)

 

Die Rechtsgrundlage ist in der Satzung über Stundung, Nierderschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek geregelt.

 


Ansprechpartner

Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0 Fax: 04331 8471-71 E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.de Web: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen


Quelle der Inhalte: Gemeinde Oststeinbek


Stadt Rendsburg

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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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