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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Anzeige einer Geburt

Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.

 

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.

 

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.

 

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0 Fax: +49 4331/8478-84 E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de Web: www.amt-jevenstedt.de


montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen

Frau Klarissa Paluschek

Mitarbeiter Amt Jevenstedt

Sachbearbeiterin
Fachbereich I - Innere Dienste

Kontakt herunterladen
+49 4331/ 8478-53
Klarissa.paluschek[at]amt-jevenstedt.de
Etage: EG   |   Zimmer: 110

Frau Karen Rohwer

Mitarbeiter Amt Jevenstedt

Sachbearbeiterin
Fachbereich II - Bürgerdienste

Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-58
+49 4331/8478-8858
karen.rohwer[at]amt-jevenstedt.de
Etage: EG   |   Zimmer: 115


Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60 24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0 Fax: +49 4331/8478-30 E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de Web: www.amt-jevenstedt.de

Postanschrift: Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt


montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen

Frau Martina König

Mitarbeiter Amt Jevenstedt

Sachbearbeiterin
Fachbereich IV

Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-21
+49 4331/8478-8821
Martina.Koenig[at]amt-jevenstedt.de
Etage: 1.OG   |   Zimmer: 27

Herr Bernd Sienknecht

Mitarbeiter Amt Jevenstedt

Fachbereichsleitung
Fachbereich IV

Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-27
+49 4331/8478-8827
bernd.sienknecht[at]amt-jevenstedt.de
Etage: 1.OG   |   Zimmer: 22


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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