Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
Zuständigkeit
An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Fristen
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.
Ansprechpartner
Am Markt 15
24594 Hohenwestedt
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen
Zuordnung Ansprechpartnerinnen im Standesamt:
Frau Reisenauer A - HA
Frau G. Rohwer HB - PL
Frau C. Rohwer PM - Z
Corinna Reisenauer
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/4 - Standesamt
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-5401
+49 4871 36-36
standesamt[at]amt-mittelholstein.de
Gudrun Rohwer
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/4 - Standesamt
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-5402
+49 4871 36-36
standesamt[at]amt-mittelholstein.de
Carmen Rohwer
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/4 - Standesamt
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-5403
+49 4871 36-36
standesamt[at]amt-mittelholstein.de
Hauptstraße 60
24634 Padenstedt
Tel: +49 4871 36-0
Fax: +49 4871 36-36
E-Mail: info[at]amt-mittelholstein.de
Web: www.amt-mittelholstein.de/
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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