Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
Hersteller / Anwender bestimmter Bauprodukte müssen eine außergewöhnliche Sachkunde und Erahrung nachweisen.
Beschreibung
Als Hersteller beziehungsweise Anwender von
- Bauprodukten, deren Herstellung / Anwendung oder
- Bauarten, deren Ausführung
außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.
Zuständigkeit
An eine anerkannte Überwachungsstelle. Diese finden Sie im Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Landwirtschaftliche Buchstelle - Berechtigung
Ansprechpartner
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10829 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 78730-0
Web: www.dibt.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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