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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Winterdienst

Winterdienst

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

 

Regionale Hinweise

Sie wollen eine Anzeige wegen des Verstoßes der Reinigungspflicht im Rahmen des Winterdienstes machen?

Dann wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Ordnungsangelegenheiten, Telefon 04321 942 2383.

 

 

 

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG

 


Ansprechpartner

Niebüller Straße 90 24536 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2900 Fax: +49 4321 942-2921 E-Mail: tbz[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/tbz


Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr

Straßenreinigung, Disposition

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2960


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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