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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Fundsachen melden

Fundsachen melden

Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

 

Regionale Hinweise

  • Das Fundbüro ist Bestandteil des Bürgerbüros und befindet sich am Kuhberg 18:
    Telefon Fundbüro 04321 942 2400
    https://www.neumuenster.de/fundbuero
  • Fundfahrräder:
    Das Fundbüro für Fahrräder befindet sich im City-Parkhaus, Plöner Straße 25 - 29, Einfahrt Kfz-Zulassungsstelle.
    Geöffnet ist es immer mittwochs von 12:00 bis 15:00 Uhr.
    Auskunft: Telefon 04321 942 23 83
    Nennen Sie Marke oder Rahmennummer Ihres vermissten Fahrrades.
    https://www.neumuenster.de/fundfahrraeder

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

 

§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§§ 965 ff. BGB

 


Ansprechpartner

Kuhberg 18 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2400 Fax: +49 4321 942-2488 E-Mail: buergerbuero[at]neumuenster.de Web: termin.neumuenster.de/


Bürgerbüro:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Dokumentenausgabe/Fundbüro:
Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 13:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare" unter dem Punkt "Bürgerbüro".


Großflecken 63 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0 Fax: +49 4321 942-2521 E-Mail: gewerbeamt[at]neumuenster.de Web: termin.neumuenster.de/


Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

Arbeitsgruppe Ordnungsaufgaben

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2383


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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