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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Verkehrsüberwachung

Verkehrsüberwachung

Die Verkehrsüberwachung (z.B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

 

  • An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
  • an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
  • direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.

Verkehrsüberwachung

 

Regionale Hinweise

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Landespolizei Schleswig-Holstein

Verkehr und Mobilität

 


Ansprechpartner

Mühlenweg 166 24116 Kiel
Tel: +49 431 160-0 Fax: +49 431 160-60109 E-Mail: kiel.lpa13[at]polizei.landsh.de Web: www.polizei.schleswig-holstein.de


Großflecken 68 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2476 Fax: +49 4321 942-2513 E-Mail: bussgeldstelle[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/bussgeldstelle


Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

Kommunaler Ordnungs- und Verkehrsdienst (KOD)

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Verkehrsbußgeldstelle

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2486 / +49 4321 942-2480 / +49 4321 942-2485


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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