Verkehrsüberwachung
Die Verkehrsüberwachung (z.B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
Zuständigkeit
- An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
- an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
- direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.
Regionale Hinweise
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Landespolizei Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Tel: +49 431 160-0
Fax: +49 431 160-60109
E-Mail: kiel.lpa13[at]polizei.landsh.de
Web: www.polizei.schleswig-holstein.de
Großflecken 68
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2476
Fax: +49 4321 942-2513
E-Mail: bussgeldstelle[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/bussgeldstelle
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Kommunaler Ordnungs- und Verkehrsdienst (KOD)
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Verkehrsbußgeldstelle
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+49 4321 942-2486 / +49 4321 942-2480 / +49 4321 942-2485
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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