Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.
Beschreibung
Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit
- schlachten oder
- im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
- betäuben will,
bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.
Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Fristen
Keine
Kosten
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Ausbildungszeugnisse,
- gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
- Personalausweis.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Eintragung in das EMAS-Register beantragen
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern
Ansprechpartner
Großflecken 23
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2559
Fax: +49 4321 942-2082
E-Mail: veterinaer[at]neumuenster.de
Web: termin.neumuenster.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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