Kind an einer Gemeinschaftsschule anmelden
Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.
Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.
Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.
Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.
Kurztext
- Gemeinschaftsschule Aufnahme
- 5. Klasse bis 10. Klasse
- Bei Gemeinschaftsschule mit Oberstufe zusätzlich 11. Klasse bis 13. Klasse möglich
- Folgende Schulabschlüsse sind möglich:
-
- 9. Klasse: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
- 10. Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA)
- Danach Versetzung in Oberstufe möglich
- Voraussetzung für Versetzung in Oberstufe ist MSA mit Übergangsberechtigung
- 13. Klasse: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Anmeldung mit Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Anmeldeschein von der Grundschule und gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
- Möglichkeit der flexiblen Übergangsphase (FlexPhase): Schülerinnen und Schüler durchlaufen die Klasse 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren
- Zuständig: Regionale Gemeinschaftsschule
Regionale Hinweise
- Sie möchten eine Schule in Ihrer Nähe finden? Eine interaktive Karte zeigt alle Schulen in der Stadt Neumünster, farblich markiert nach Schulart. Per Klick auf den Pin erhalten Sie weitere Infos zur jeweiligen Schule.
Gehen Sie dazu einfach auf die Seite "Schulen in NMS".
Zuständigkeit
Regionale Gemeinschaftsschule
Fristen
- Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
- Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
- Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.
Voraussetzungen
Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
- Anmeldeschein von der Grundschule
- Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen
Weitere Informationen
Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.
Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.
Übersicht Schulsystem in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Schillerstraße 24
24536 Neumünster
Tel: +49 4321 9424360
Fax: +49 4321 9424359
E-Mail: Freiherr-vom-Stein-Schule.Neumuenster[at]schule.landsh.de
Web: www.steinschule-nms.de
Herr Ziervogel
Mitarbeiter Freiherr-vom-Stein-Schule, Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Franz-Wieman-Straße 8
24537 Neumünster
Tel: +49 4321 9424510
Fax: +49 4321 9424509
E-Mail: Gemeinschaftsschule-Faldera.neumuenster[at]schule.landsh.de
Web: gefa.neumuenster.de/
Pestalozziweg 5
24536 Neumünster
Tel: +49 4321 9424410
Fax: +49 4321 280395
E-Mail: Gemeinschaftsschule-Brachenfeld.Neumuenster[at]schule.landsh.de
Web: gems-brachenfeld.de
Herr Thore Schwilp
Mitarbeiter Gemeinschaftsschule Neumünster-Brachenfeld, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Neumünster in Neumünster
Dorfstrasse 21
24536 Neumünster
Tel: +49 4321 9424310
Fax: +49 4321 9424309
E-Mail: GGS-Einfeld.Neumuenster[at]schule.landsh.de
Web: www.ggs-einfeld.de
Einfelder Straße 36
24536 Neumünster
Tel: +49 4321 520304
Web: ghs-einfeld.lernnetz.de
Elchweg 1 - 3
24537 Neumünster
Tel: +49 4321 9424610
Fax: +49 4321 9424609
E-Mail: Hans-Boeckler-Schule.Neumuenster[at]schule.landsh.de
Web: www.hbs-nms.de
Herr Petersen
Mitarbeiter Hans-Böckler-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle[at]bimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: 0431 988-2302
Fax: 0431 988-2528
Färberstraße 25
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 9424560
Fax: +49 4321 179805
E-Mail: Wilhelm-Tanck-Schule.Neumuenster[at]schule.landsh.de
Herr Sören Viohl
Mitarbeiter Wilhelm-Tanck-Schule, Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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