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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

Kurztext

Als Sozialhilfeempfängerin erhalten Sie, sofern entsprechende Leistungen nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, während der Schwangerschaft und Mutterschaft diese bei Bedürftigkeit in gleicher Qualität und gleichem Umfang vom Sozialamt.

Dies sind:

  • Behandlung durch Ärzte
  • Hilfe von Hebammen,
  • Krankenhausunterbringung
  • Unterstützungsleistungen bei der häuslichen Pflege falls diese nicht durch die Familie erfolgen kann

 

Regionale Hinweise

 

Bitte wenden Sie sich an:

  • eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
  • Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, oder
  • an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

 

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

 

Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.

 

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

 

Eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie weitere Informationen bezüglich Hilfen für Schwangere und Beratungsangeboten für Familien finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Details zur Bundesstiftung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens

Informationen für Familien

 


Ansprechpartner

Plöner Straße 2 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2514 Fax: +49 4321 942-2744 E-Mail: asd[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/gesellschaft-soziales/familien-und-jugendhilfe/bezirkssozialarbeit


Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache

Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalter zur Verfügung.
Öffnungszeiten des Informationsschalters:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr

Bezirk Mitte

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2695 / +49 4321 942-2537

Bezirk Nord

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Kontakt herunterladen
+49 4321 963900-31 / +49 4321 942-2359

Bezirk Süd

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2589 / +49 4321 942-2698

Bildungszentrum Vicelinviertel (BiVi)

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Kontakt herunterladen
+49 4321 96390031
+49 4321 963900-39


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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