Bettensteuer
Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.
Beschreibung
Kommunen können von Unternehmen (z.B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z.B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
Regionale Hinweise
Es fallen keine Tourismusabgaben an.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, beziehungsweise wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Fristen
Keine
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
erforderliche Unterlagen
Keine
Weitere Informationen
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Ansprechpartner
Großflecken 59
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0
Fax: +49 4321 45970
E-Mail: stadt[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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