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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Bettensteuer

Bettensteuer

Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

Kommunen können von Unternehmen (z.B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z.B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

 

Regionale Hinweise

Es fallen keine Tourismusabgaben an.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, beziehungsweise wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

 

Keine

 

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

 

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

 


Ansprechpartner

Großflecken 59 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0 Fax: +49 4321 45970 E-Mail: stadt[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
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