Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
Zuständigkeit
An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Fristen
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.
Regionale Hinweise
Da im Einzelfall ggfs. weitere Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner
Großflecken 63
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0
Fax: +49 4321 942-2083
E-Mail: standesamt[at]neumuenster.de
Web: termin.neumuenster.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Geburten A - E
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Standesamt
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+49 4321 942-2448
Geburten F - J
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Standesamt
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+49 4321 942-2484
Geburten K - M
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+49 4321 942-2462
Geburten N - R, Sch
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+49 4321 942-2478
Geburten S - Z
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Standesamt
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+49 4321 942-2348
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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