Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Kurztext
- Personalausweis Ausstellung vorläufig
- vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
- Antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte.
- Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
- Kosten:
- 10,00 EUR
- 13,00 EUR Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Regionale Hinweise
Ob ein vorläufiger Personalausweis als Einreisedokument für Ihr Ziel ausreichend ist, erfahren Sie unter:
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Regionale Hinweise
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Fristen
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Regionale Hinweise
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (nach Zuzug von außerhalb oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.
Weitere Informationen
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Regionale Hinweise
Ansprechpartner
Reichenberger Allee 2c
24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904
Fax: +49 431 901-64852
E-Mail: ema[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis: Sie brauchen einen Termin.
Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).
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Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis: Sie brauchen einen Termin.
Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
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Skandinaviendamm 299
24109 Kiel
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
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24149 Kiel
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Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis: Sie brauchen einen Termin.
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24159 Kiel
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Fax: +49 431 901-64499
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
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Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-900
Fax: +49 431 901-62716
E-Mail: ema[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/rathaus/service/_zustaendigkeitsfinder/buerger_und_ordnungsamt/ema/selbstbedienungs_terminal_ema_rathaus.php
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden
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+49 431 901-909
+49 431 901-62716
ema[at]kiel.de
Amrumring 2
24107 Kiel
Tel: +49 431 901-904
E-Mail: ema[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis: Sie brauchen einen Termin.
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Am Gymnasium 4
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Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66