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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum innerhalb von Ortschaften beantragen

Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum innerhalb von Ortschaften beantragen

Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.



Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

 

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

 

Regionale Hinweise

Das Tiefbauamt ist für folgende Sondernutzungen im Bereich Außenwerbung im öffentlichen Raum zuständig: 

  • Warenauslagen vor dem eigenen Geschäft
  • Werbeaufsteller, Werbetafeln, Gehwegaufsteller
  • Flyerverteilung (ohne festen Stand)

 

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

 

Regionale Hinweise


Ansprechpartner

Fleethörn 9 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62657 E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de


Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

2632 Sondernutzungen

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen


Fleethörn 9 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62657 E-Mail: tiefbauamt-sondernutzungen[at]kiel.de


Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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