Schlichtungsausschuss für Berufsausbildungsstreitigkeiten
Einzelne Kammern haben zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden Schlichtungsausschüsse eingerichtet.
Beschreibung
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können bei den einzelnen Kammern Schlichtungsausschüsse gebildet werden.
Diese sind grundsätzlich vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichtes anzurufen. Sie fällen am Ende des Verfahrens einen so genannten Schlichtungsspruch, gegen den anschließend Widerspruch beim Arbeitsgericht eingelegt werden kann.
Zuständigkeit
An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Kosten
Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist kostenlos.
Weitere Informationen
Der Antrag auf Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Kammer gestellt werden. Aus ihm muss hervorgehen, warum was erreicht werden soll (Antragsbegehren und Begründung).
Gegebenenfalls sollten Kopien der Unterlagen, die für den Streitfall von Bedeutung sind (zum Beispiel Abmahnungen, Kündigungsschreiben) beigefügt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu Schlichtungsausschüssen für Berufsausbildungsstreitigkeiten finden Sie auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK).
IHK - Schlichtungsausschüsse für Berufsausbildungsstreitigkeiten
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Tel: +49 431 57935-10
Fax: +49 431 57935-20
E-Mail: geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de
Web: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Öffnungszeiten:
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 1506-0
Fax: +49 451 1506-180
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Web: www.hwk-luebeck.de
Öffnungszeiten:
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
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Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
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Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
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24103 Kiel
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Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
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Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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