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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Prostitution: Verbot - Auskunft

Prostitution: Verbot - Auskunft

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

 

Regionale Hinweise

Bei einer beabsichtigten Nutzung im Bereich der Prostitution (Bordell, Erotik-Massage, Swinger- Club u.ä) ist eine Erstberatung im Bauordnungsamt erforderlich.

Die Umnutzung ist baugenehmigungspflichtig.

Es ist frühzeitig zu klären, ob diese Nutzungsänderung an dem beabsichtigten Standort planungsrechtlich möglich ist.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).

 

Regionale Hinweise

Ansprechpartner ist das Bauordnungsamt Kiel

 


Ansprechpartner

Fleethörn 9 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2660 Fax: +49431 901-742660 E-Mail: bauaufsicht[at]kiel.de Web: www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_organisationseinheit.php?id=223497287

Postanschrift: Postfach 1152 24099 Kiel


Sie erreichen uns:

per Telefon 0431 901 – 2660

Di. 8:30 – 12:30 Uhr

und per E-Mail bauaufsicht@kiel.de

Anfragen zu Bauvorhaben, Bauberatung und ähnliches können aktuell am einfachsten per Email bearbeitet werden. Senden Sie uns dazu Ihr Anliegen mit Nennung der Adresse des Baugrundstückes und mit Ihren Kontaktdaten.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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