Impfungen
Impfungen werden durch Ärzte/Ärztinnen vorgenommen. Sie gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern.
Beschreibung
Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.
Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf.
Regionale Hinweise
Das Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel bietet eine allgemeine Impfberatung an.
Zusätzlich zur Impfberatung bietet das Amt für Gesundheit auch Standardimpfungen (keine Reiseimpfungen) im Rahmen einer Impfsprechstunde an. Über Reisemedizinische Zentren in Schleswig-Holstein informieren wir auf unserer Internetseite.
Impfungen können gemäß § 22 Abs. 2 S. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in einen Impfausweis nachgetragen werden.
Alle notwendigen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf unserer Internetseite unter diesem Link:
Zuständigkeit
- An Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder
- an den Kreis/die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).
Regionale Hinweise
Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an an die reisemedizinische Impfambulanz des Universitätsklinikums unter der Rufnummer 0431-50016145.
Kosten
Bei Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, fallen in der Regel keine Gebühren an, da diese von der Krankenkasse, den Kreisen/kreisfreien Städten oder aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber übernommen werden.
Alle anderen Impfungen, insbesondere Impfungen zum Schutz bei privaten Reisen in Gebiete mit besonderem Infektionsrisiko (z.B. Gelbfieber), sind kostenpflichtig.
Regionale Hinweise
Die Nachtragung oder Bestätigung einer Impfung nach § 22 Abs. 2 S. 3 IfSG ist gebührenpflichtig gemäß Landesgebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (VerwGebV). Diese Gebühr beträgt für die erste Nachtragung einer Impfung 25,- EUR und für jede weitere Impfung 10,- EUR. Sie erhalten eine Rechnung per Post zugeschickt. Wir weisen darauf hin, dass die Rechnung nach erbrachter Leistung vom Amt per Post zugestellt wird, auch bei Nicht-Abholung des Impfausweises.
erforderliche Unterlagen
Impfpass
Regionale Hinweise
Nachtragen von Impfungen:
Wenn es sich um Impfungen gegen das Coronavirus handelt, fragen wir, wenn Sie damit einverstanden sind, die Impfdaten bei der zuständigen Behörde ab. Hierfür benötigen wir noch weitere Angaben per Mail von Ihnen. Zunächst Ihr Einverständnis zum Abfragen der Daten. Zusätzlich den vollständigen Name und Ihr Geburtsdatum. Und zum Schluss, wann und wo die Impfung stattgefunden hat und mit welchem Impfstoff.
Bitte senden Sie Ihr Anliegen unter Angabe der notwendigen Daten an impfausweis[at]kiel.de .
Weitere Informationen
Informationen zur Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Informationen zum Thema Impfschutz und Impfen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.
Infektionsschutz und Impfungen
Liste der Impfsprechstunden der Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Fleethörn 18-24
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2113
E-Mail: impfausweis[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Termin nach Vereinbarung, schriftlich oder telefonisch (Kontaktmöglichkeiten siehe unten)
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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