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Express-Reisepass beantragen

Express-Reisepass beantragen

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an.

Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.

Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Kurztext

  • Reisepass Ausstellung express
  • persönlicher Antrag für Reisepässe im Express-Bestellverfahren
  • verkürzte Lieferzeit von 3 Werktagen
  • Zuschlag von zusätzlich 32,00 EUR bei Express-Bestellverfahren
  • Gültigkeit:
    • bis 24 Jahre: 6 Jahre
    • ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz
    • Antragstellung auch in jedem anderen Bürgeramt möglich (es entstehen Zusatzkosten)

 

In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:

  • Rathaus
  • Stadtteilbürgerämter

 

Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

 

Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

 

Regionale Hinweise

Expresspass mit 24 Seiten:

Bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro

über 24 Jahre: 102,00 Euro

 

Expresspass mit 48 Seiten:

Bis zum 24. Lebensjahr: 91,50 Euro

über 24 Jahre: 124,00 Euro

 

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls:
    • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
    • Eheurkunde oder
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

 

Regionale Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Sie zur erstmaligen Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung, Eheurkunde oder Einbürgerungsurkunde) benötigen!

 

 

Bei Erstbeantragung eines Ausweises für Kinder muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern erfolgen. Bei ledigen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und der Mutter vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. In Zweifelsfällen informieren Sie sich bitte vorher unter: 0431/901-904.


Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen gerecht werden.


Sollte nur einer der Sorgeberechtigten vorsprechen können, muss eine Vollmacht und Ausweis-bzw. Passkopie des anderen mitgebracht werden. Es reicht eine formlose Vollmacht aus. Es muss allerdings darin enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) die Vollmacht für welches Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) ausstellt. Ebenfalls muss enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) vorspricht, um das Ausweisdokument zu beantragen. Derjenige, der bevollmächtigt wird, muss ein originales Ausweisdokument vorlegen. Von demjenigen der bevollmächtigt, reicht eine gut lesbare Kopie. Diese Kopie kann auch im Notfall (ein Elternteil ist z. B. gerade im Ausland und es wird kurzfristig ein Dokument benötigt) gefaxt werden. Allerdings sollen alle erforderlichen Unterlagen bei Vorsprache bereits vorliegen.

 


Ansprechpartner

Reichenberger Allee 2c 24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64852 E-Mail: ema[at]kiel.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

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Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


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Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


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Montag 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden

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Amrumring 2 24107 Kiel
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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)



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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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