Einschulungsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Beschreibung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.
Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).
Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter Schleswig-Holstein
Regionale Hinweise
Sie können sich an jede Außenstelle des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Landeshauptstadt Kiel wenden.
Fristen
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Rechtsgrundlage
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben
Ansprechpartner
Außenstelle Suchsdorf - Amrumring 2
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen
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+49 431 313643
gesundheitsamt[at]kiel.de
Außenstelle Wik - Elendsredder 26
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen
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+49 431 335117
gesundheitsamt[at]kiel.de
Außenstelle Gaarden - Elisabethstraße 61
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen
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+49 431 901-4474
gesundheitsamt[at]kiel.de
Außenstelle Elmschenhagen - Preetzer Straße 295
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen
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+49 431 901-4478
gesundheitsamt[at]kiel.de
Außenstelle Hassee - Rendsburger Landstraße 115
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen
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+49 431 643752
gesundheitsamt[at]kiel.de
Außenstelle Mettenhof - Skagenweg 27
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+49 431 527091
gesundheitsamt[at]kiel.de
Außenstelle Neumühlen - Dietrichsdorf - Tiefe Allee 45
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen
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+49 431 901-4492
gesundheitsamt[at]kiel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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