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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Eingliederungshilfe für psychisch Kranke

Eingliederungshilfe für psychisch Kranke

Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

  • das Wohnen
  • die Finanzen
  • die Haushaltsführung
  • die Freizeitgestaltung
  • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Elternschaft

Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt gegebenenfalls eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

 

Bitte wenden Sie sich an Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst, Gesundheitsamt oder Sozialpsychiatrischer Dienst).

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

 

Regionale Hinweise

Bitte senden Sie in Krisensituationen außerhalb dieser Sprechzeiten keine E-Mails oder Faxe an das Amt für Gesundheit, sondern wenden Sie sich bitte direkt an den ärztlichen Bereitschaftsdienst des Amtes für Gesundheit, telefonisch erreichbar über die Polizei/Rettungsleitstelle, Rufnummer 110.

 

  • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
  • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Voraussetzungen

  • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

sowie

  • eine Einschränkung der Teilhabe.

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

 

Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

 


Ansprechpartner

Fleethörn 18-24 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2110 Fax: +49 431 901-2132 E-Mail: spdi[at]kiel.de


Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

Innerhalb dieser Öffnungszeiten ist jederzeit eine persönliche Kontaktaufnahme ohne Termin möglich.


Stephan-Heinzel-Straße 2 24116 Kiel
Tel: +49 431 901-4955 Fax: +49 431 901-63373 E-Mail: soziale.dienste[at]kiel.de


Beratungszeiten:


Montag 9.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.30 Uhr


Stephan-Heinzel-Straße 2 24116 Kiel
Tel: +49 431 901-4955 Fax: +49 431 901-63373 E-Mail: Beratung.Hoergeschaedigte[at]kiel.de


Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und unvorhergesehener Personalengpässe kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Stephan-Heinzel-Straße 2 24116 Kiel
Tel: +49 431 901-4955 Fax: +49 431 901-63373 E-Mail: Beratung.Hoergeschaedigte[at]kiel.de


Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und unvorhergesehener Personalengpässe kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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