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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Einbürgerung

Einbürgerung

Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einbürgerung

Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
  • Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z.B. EU-Staaten)
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)

Information zur Einbürgerung

 

Regionale Hinweise

Am 27.6.2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft treten. Die Einbürgerung soll erleichtert werden durch verkürzte Aufenthaltszeiten und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Auf der Internetseite der Bundesregierung erfahren Sie Einzelheiten zu den geplanten Änderungen. 

 



An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Einbuergerung_node.html

 

Sie erhalten nach der Terminvereinbarung per E-Mail eine individuelle Auflistung der erforderlichen Nachweise.

 

Für Terminwünsche senden Sie bitte eine E-Mail an einbuergerung@kiel.de oder per Post an die Landeshauptstadt Kiel, 24.5.4, Stresemannplatz 5, 24103 Kiel

 

  • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
  • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

 

Regionale Hinweise

Bitte beachten: Im Hause sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich. Barzahlungen und Überweisungen sind nicht möglich.

 

Folgende Unterlagen werden für die Einbürgerung benötigt: 

  • gültiger Pass (bei EU-Bürgern reicht auch der gültige Personalausweis aus)
  • gültiger Aufenthaltstitel (entfällt bei EU-Bürgern)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil oder Sorgerechtsbeschluss
  • Geburtsurkunden der Kinder - und die letzten Schulzeugnisse der schulpflichtigen Kinder
  • Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland
  • Mietvertrag
  • bei Angestellten: Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnung
  • bei Selbstständigen: Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung von einem Steuerberater; Letzter Einkommenssteuerbescheid; Nachweise über abgeführte Krankenkassenbeiträge (auch für Familienangehörigen); Nachweise über die Absicherung für die Altersvorsorge.
  • bei Bezug öffentlicher Leistungen: Bescheid über Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Rente, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsgeld oder BAfög

 

Es sind auch aktuelle Einkommensnachweise des Ehegatten/Lebenspartners vorzulegen.

 

Urkunden mit nicht-lateinischen Schriftzeichen müssen Übersetzungen eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers beigefügt werden und die internationalen Transliterationsnormen (ISO-Normen) müssen beachtet werden!

 

Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)

 

Regionale Hinweise

§ 8-12b Staatsangehörigkeitsgesetz

 

Sie können zunächst über einen Quick-Check online prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

 


Ansprechpartner

Stresemannplatz 5 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-4299 E-Mail: einbuergerung[at]kiel.de


Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Hinweis: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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