Einbürgerung
Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Beschreibung
Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
- Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z.B. EU-Staaten)
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)
Regionale Hinweise
Am 27.6.2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft treten. Die Einbürgerung soll erleichtert werden durch verkürzte Aufenthaltszeiten und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Auf der Internetseite der Bundesregierung erfahren Sie Einzelheiten zu den geplanten Änderungen.
Zuständigkeit
An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -
Fristen
Sie erhalten nach der Terminvereinbarung per E-Mail eine individuelle Auflistung der erforderlichen Nachweise.
Für Terminwünsche senden Sie bitte eine E-Mail an einbuergerung@kiel.de oder per Post an die Landeshauptstadt Kiel, 24.5.4, Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
Kosten
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Regionale Hinweise
Bitte beachten: Im Hause sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich. Barzahlungen und Überweisungen sind nicht möglich.
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für die Einbürgerung benötigt:
- gültiger Pass (bei EU-Bürgern reicht auch der gültige Personalausweis aus)
- gültiger Aufenthaltstitel (entfällt bei EU-Bürgern)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil oder Sorgerechtsbeschluss
- Geburtsurkunden der Kinder - und die letzten Schulzeugnisse der schulpflichtigen Kinder
- Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen
- Einkommensnachweise
- Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland
- Mietvertrag
- bei Angestellten: Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnung
- bei Selbstständigen: Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung von einem Steuerberater; Letzter Einkommenssteuerbescheid; Nachweise über abgeführte Krankenkassenbeiträge (auch für Familienangehörigen); Nachweise über die Absicherung für die Altersvorsorge.
- bei Bezug öffentlicher Leistungen: Bescheid über Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Rente, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsgeld oder BAfög
Es sind auch aktuelle Einkommensnachweise des Ehegatten/Lebenspartners vorzulegen.
Urkunden mit nicht-lateinischen Schriftzeichen müssen Übersetzungen eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers beigefügt werden und die internationalen Transliterationsnormen (ISO-Normen) müssen beachtet werden!
Rechtsgrundlage
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)
Regionale Hinweise
§ 8-12b Staatsangehörigkeitsgesetz
Weitere Informationen
Sie können zunächst über einen Quick-Check online prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
verwandte Vorgänge
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen
- Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
- Schwerbehindertenangelegenheiten
Ansprechpartner
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-4299
E-Mail: einbuergerung[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66