Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Sind die Kennzeichen Ihres Fahrzeugs beschädigt, nicht mehr lesbar oder gestohlen worden, müssen Sie sie umgehend ersetzen.
Beschreibung
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden oder gestohlen worden sind, müssen Sie dafür sorgen, dass diese durch neue Kennzeichenschilder ersetzt werden. Die erforderlichen Prüfplaketten werden durch die Zulassungsbehörde aufgebracht.
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Regionale Hinweise
Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Zusätzlich entstehen Kosten für das/die neue(n) Kennzeichenschild(er).
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alten Fahrzeugschein), bei Umkennzeichnung Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alten Fahrzeugbrief),
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, - falls das hintere Kennzeichen ersetzt werden muss: die Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU),
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er).
Wenn Sie eine/n Dritte/n mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss sie/er Ihren Personalausweis (in Kopie) und den eigenen Personalausweis bei der Zulassungsbehörde vorlegen.
Weitere Informationen
Eine Umkennzeichnung muss auch dann erfolgen, wenn die Erteilung eines Saisonkennzeichens, eines Oldtimerkennzeichens, eines E-Kennzeichens oder eines Wechselkennzeichens eine Änderung des Kennzeichens erforderlich macht.
Zudem kann ein zugelassenes Fahrzeug auch auf eigenen Wunsch des Fahrzeughalters gebührenpflichtig umgekennzeichnet werden, wenn eine andere Kennzeichenkombination bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt wird.
verwandte Vorgänge
- Kfz: Grünes Kennzeichen
- Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
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- Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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Fax: +49 4331 202-295
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Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
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Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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